Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterbringung/Beratung/Therapie

Firma Schnauzencouch
Christina Tschuggnall
Bachleite 14, 6142 Mieders

Bei einem Aufenthalt in unserem Haus:

Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund, geimpft ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht.

Auch in Ihrem Interesse muss Ihr Haustier ausreichend geimpft (gültiger Impfpass ist zu hinterlegen), entwurmt und mit einem aktiven Flohschutz versehen sein. (kein Flohschutzband).

Das zu betreuende Haustier muss in einem einwandfreien gesundheitlichen Zustand sein.

Sollte eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, so sind alle damit verbindlichen Kosten vom Tierbesitzer zu tragen.

Bei schwerer Erkrankung oder großem Pflegeaufwand des Tieres wird das Tier auf Kosten des Tierbesitzers in eine Tierklinik überstellt. Um zusätzlichen Stress für Ihren Hund weitgehend zu vermeiden, haben wir für weniger schwere Erkrankungen auch eine Pflegemöglichkeit  vor Ort.

Für den Transport zum und vom Tierarzt werden 0,60 € pro Km in Rechnung gestellt.

Ihrem Hund  wird größte Sorgfalt gewidmet, jedoch übernehmen wir keinerlei Gewähr bei Verletzungen, Erkrankungen oder wenn es zum Ableben des Tieres kommt. Vom Tierbesitzer werden in diesen Fällen keine wie immer gearteten Ansprüche gestellt.

Läufige Hündinnen bzw. Hündinnen, die voraussichtlich während der Aufenthaltsdauer läufig werden, können nicht aufgenommen werden.

Etwaige Schäden, die das Haustier während des Aufenthaltes oder der Trainingsphase verursacht, gehen zu Lasten des Tierbesitzers.

Für mitgebrachte Gegenstände (Decken, Spielsachen, usw. ) wird keine Verantwortung übernommen.
Das Futter kann nach Vereinbarung selbstverständlich auch speziell für Ihren Liebling besorgt werden, Mehrkosten die dadurch entstehen ( zB. Diätfutter etc.) werden vom Hundebesitzer getragen.

Bei Reservierung sind 50% des voraussichtlichen Gesamtbetrages zu bezahlen, wird keine Anzahlung geleistet kann der von Ihnen gewünschte Termin jederzeit anderwärtig vergeben werden da das Platzangebot begrenzt ist. Bei Absage unter 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten.

Der Restbetrag ist spätestens bei Abgabe des Tieres Bar zu entrichten. (Gilt für Erstkunden)

Ist das Tier, ohne neuerliche vereinbarte Verlängerung des Aufenthaltes, eine Wochen nach dem vereinbarten Termin noch immer nicht abgeholt worden, wird es einem Tierschutzverein oder einer Privatperson übergeben. Die bis dann anfallenden Kosten sind vom Tierbesitzer zu tragen.

Beratung & Therapie

Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Hundetherapie" sind auf Anmeldung und Teilnahme an den Therapieangeboten der Schnauzencouch anzuwenden.
Im Folgenden wird die Schnauzencouch AuftragnehmerIn genannt und davon ausgegangen, dass der/die AuftraggeberIn gleichzeitig der/ Trainings- und die HundehalterIn ist.

Geltungsbereich

1. Die Schnauzencouch erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetherapie auf Grundlage dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der
Anmeldung bzw. Buchung geltende Fassung, die auf der Homepage der Schnauzencouch unter www.schnauzencouch.at zu lesen ist.
2. Die Schnauzencouch ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils neuen AGB werden erst für neu durchgeführte Buchungen wirksam. Für bereits erfolgte Buchungen gilt nach wie vor die zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchung aktuelle und vom/von der AuftraggeberIn akzeptierte Fassung.

Vertragsangebot

Der Vertrag für Beratungs- und Einzelstunden im Rahmen der Therapie kommt nach individueller Vereinbarung mündlich zustande und ist grundsätzlich verbindlich.
Grundlage des jeweils gebuchten Angebotes sind dessen Beschreibung, die Teilnahmebedingungen für Hundetherapie, sowie die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen ", welche allesamt bei der Buchung über das Anmeldeformular auf der Homepage der Schnauzencouch (www.schnauzencouch.at) nachzulesen sind und mit der Anmeldung akzeptiert werden, sowie die gesetzlichen Bestimmungen und etwaige Sondervereinbarungen.
3. Die Schnauzencouch verpflichtet sich zu einem freundlichen und respektvollen Umgang mit den Hunden unter Beachtung des Tiroler Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, sowie dessen Nebenbestimmungen. Dies bezieht sich auch auf das selbstverständliche Entfernen von Hundekot im öffentlichen Raum.
4. Falls die Schnauzencouch durch unerwartete Vorkommnisse gebuchte Termine oder Vereinbarungen nicht oder nur teilweise erfüllen kann, ist die Schnauzencouch verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten.
5. Der/Die AuftraggeberIn versichert gegenüber der Schnauzencouch, dass der teilnehmende Hund sein/ihr Eigentum ist.
6. Der/Die AuftraggeberIn versichert gegenüber der Schnauzencouch, dass der teilnehmende Hund frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist.
7. Der/Die AuftraggeberIn versichert gegenüber der Schnauzencouch, dass der teilnehmende Hund regelmäßig vorsorglich gegen Parasiten behandelt wird (z.B. regelmäßige Entwurmungen), sowie die jährlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat.
8. Außerdem ist der/die AuftraggeberIn verpflichtet die Schnauzencocuh über jede vorliegende Erkrankung oder den Verdacht einer bestimmten Erkrankung (chronisch oder akut), sowie, vor allem im Rahmen einer Therapie, über die bekannten charakterlichen, körperlichen und gesundheitlichen Besonderheiten des Hundes zu informieren.
9. Läufige Hündinnen sind bei Trainings- und Therapieangeboten prinzipiell zugelassen. Der/Die AuftraggeberIn hat jedoch vor Beginn der Teilnahme die Pflicht die Schnauzencocuh über diesen Umstand zu informieren.
10. Bei seiner/ihrer persönlichen Verhinderung, kann der/die AuftraggeberIn eine andere Person mit dem angemeldeten Hund teilnehmen lassen.
13. Die Schnauzencouch ist berechtigt, alle Daten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin elektronisch zu speichern. Die Schnauzencouch wird diese Daten nicht an Dritte weiterleiten. Ausgenommen hiervon sind lediglich staatliche Stellen, denen gegenüber die Schnauzencouch zur Auskunft verpflichtet ist.

Haftung durch die Schnauzencouch

1. Die Haftung durch die Schnauzencouch beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit.
2. Für Schäden, die der Hund während der Therapie dritten Personen, Tieren oder fremden
Gegenständen zufügt, sowie für Bissverletzungen oder Verletzungen durch Sturz haftet, mit Ausnahme aufgrund fahrlässigem Verhalten seitens eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin der Schnauzencouch, ausschließlich der/die AuftraggeberIn.
3. Falls der Hund während der Therapie erkranken oder verletzt werden sollte, ist, mit Ausnahme aufgrund grob fahrlässigem Verhalten durch die Schnauzencouch, eine Haftung durch die  Schnauzencouch ausgeschlossen.
4. Ein Freilauf ohne Maulkorb und Leine im Rahmen eines Trainingsangebotes oder einer Therapie, erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Risiko des/der Auftraggebers/Auftraggeberin.
5. Erlaubt der/die AuftraggeberIn seinem/ihrem Hund den Freilauf mit anderen Hunden, so ist er/sie sich den damit verbundenen Risiken, die auf Grund der Gruppenhaltung und des Kontaktes mit anderen Hunden entstehen können bewusst, und kann im Schadensfall keine Ansprüche an die Schnauzencouch stellen.
6. Die Teilnahme an sämtlichen Therapieangeboten erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko.

Haftung durch den/die AuftraggeberIn

1. Der/Die AuftraggeberIn haftet in jedem Fall für seinen/ihren Hund. Die Schnauzencouch übernimmt keinerlei Haftung.
3. Der/Die AuftraggeberIn ist verpflichtet einen Haftpflichtversicherungsnachweis zu erbringen. Eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolizze ist spätestens zu Beginn des gebuchten Angebotes zu übergeben.
4. Der/Die AuftraggeberIn ist verpflichtet die Schnauzencouch in vollem Umfang über sämtliche eventuell auftretende Risiken seinen Hund, bzw. die Therapie betreffend zu informieren.
5. Der/Die AuftraggeberIn ist im Rahmen einer Therapie verpflichtet dem/der TrainerIn in vollem Umfang über sämtliche Verhaltensauffälligkeiten Auskunft zu geben. Dies betrifft vor allem die Untugenden seines Tieres (Raufer, Bissigkeit usw.).
6. Der/Die AuftraggeberIn ist verpflichtet die Schnauzencouch in vollem Umfang über den gesundheitlichen Zustand, alle vorhandenen Krankheiten und Einschränkungen in Kenntnis zu setzen, sowie die eventuell auftretenden Risiken, die mit der Therapie des Hundes verbunden sind, mitzuteilen. Dies betrifft auch die etwaige oder bevorstehende Läufigkeit einer Hündin.
7. Der/Die AuftraggeberIn ist verpflichtet der Schnauzencocuh eine etwaige Erkrankung des Hundes sofort nach deren bekannt werden zu melden. Ebenso verpflichtet sich der/die AuftraggeberIn die jährlich empfohlenen Schutzimpfungen seines Hundes durchführen zu lassen.
8. Beim bewussten Verschweigen von Untugenden oder Krankheiten gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin. Die Schnauzencouch übernimmt keine Haftung für Schäden und gesundheitliche Folgen, die aufgrund unvollständiger Information durch den/die AuftraggeberIn entstanden sind.
9. Der/Die AuftraggeberIn haftet ausschließlich für sämtliche Schäden, die sein/ihr Hund während der Therapie verursacht.
10. Der/Die AuftraggeberIn haftet für alle Schäden, die Dritten infolge von Krankheiten seines/ihres Hundes zugefügt werden.
11. Der/Die AuftraggeberIn verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher Kosten aufgrund etwaiger Schäden, welche der Hund während der Therapie verursacht.

Leistungen

1. Bei 5er Blöcken ist die Vereinbarung eines Therapietermins mindestens 1 Woche im Voraus erforderlich.
2. Die Schnauzencouch ist bemüht Termine pünktlich und zuverlässig einzuhalten und hat im Falle von Verzögerungen oder unvorhergesehenen Ausfällen (z.B. aufgrund von Krankheit) den/die AuftraggeberIn umgehend zu informieren.

Vertragsdauer

1. Dauer und Erfolg bei der  Therapie von Hunden sind abhängig vom jeweiligen Hund und vor allem davon, wie konsequent und regelmäßig außerhalb des Trainings mit dem Hund gearbeitet wird. Die Schnauzencouch übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles.
2. 5er Blöcke haben eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum. Termine, die bis dahin nicht aufgebraucht wurden, gelten als verfallen. Eine Rückerstattung der Kosten ist nicht
möglich.

Preise und Zahlungen

1. Die Preise richten sich nach dem jeweiligen Angebot und sind der "Preisliste - Hundetherapie" zu entnehmen. Die Kosten, die bei Buchung eines konkreten Angebots anfallen sind auf der Homepage der Schnauzencouch (www.schnauzencouch.at) ersichtlich.
2. Die zugrunde liegende "Preisliste - Hundetherapie" ist grundsätzlich verbindlich.
3. Die Bezahlung ist unverzüglich nach Ende der jeweiligen Therapiestunde zu entrichten. Der Preis richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand zu zahlen.
4. Oder direkt beim Erwerb eines Blocks bar zu entrichten.

Rücktritt

1. Im Falle des unberechtigten Rücktrittes des/der Auftraggebers/Auftraggeberin von einer Anmeldung zu einem Therapieangebot, sind wir berechtigt eine Stornogebühr zu verrechnen. Wir bitten
Sie folgende Stornobedingungen zu berücksichtigen:
Ab 14 Tage bis 5 Tage vor Auftragsbeginn: 50% des Auftragswertes
Ab 5 Tage vor Auftragsbeginn, bzw. bei Nichterscheinen: 100% des Auftragswertes
2. Bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages durch den/die AuftraggeberIn kann kein Geld zurückerstattet werden. Die Absage einer Einzelstunde muss telefonisch bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Sollte die Absage in einem kürzeren Zeitraum erfolgen, werden 100% des vereinbarten Aufwandes verrechnet. Falls keine konkrete Dauer für den Termin vereinbart wurde, wird als Basis der Preis für eine Stunde angenommen.
3. Die Schnauzencouch ist berechtigt sämtliche Therapieangebote im Falle höherer Gewalt (wie z.B. aufgrund von Krankheit) abzusagen. Im Falle einer Absage oder eines Abbruchs von Therapieangeboten durch die Schnauzencouch wird die vollständig bezahlte Gebühr (falls im Voraus geleistet) rückerstattet. Alle eventuell daraus entstehenden Kosten trägt der/die AuftraggeberIn. Die Anmeldung des/der Auftraggebers/Auftraggeberin bleibt für den Fall, dass ein neuer Termin genannt wird, bestehen.
5. Bei wiederholter Anwendung von Maßnahmen des/der Hundehalters/Hundehalterin, die mit unseren Prinzipien des respektvollen und gewaltfreien Umgangs mit dem Hund nicht vereinbar sind, oder wenn der/die TeilnehmerIn den Therapieverlauf stört, ist die Schnauzencouch berechtigt den Vertrag zu kündigen. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall nicht möglich.

Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

1. Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2. Für alle gegen eine/n VerbraucherIn, der/die im Inland seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der/die VerbraucherIn seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für VerbraucherInnen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
3. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam und/oder unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag Lücken aufweisen, so wird hiervon die Rechtswirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt und zieht nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung ersetzt.
Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
Stand 01. Jänner 2012

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kurzform:

Allgemeine Geschäftsbestimmungen -> Unterricht (steht im Folgenden Text für Beratung, Training, Betreuung) einzusehen unter www.schnauzencouch.at

I. 

Eine reguläre Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

II.

Der Unterricht erfolgt beim Hundehalter vor Ort oder an anderen zuvor vereinbarten Orten.

1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuelle Preisliste kann bei Schnauzencouch, Christina Tschuggnall, eingesehen werden. Preiserhöhungen behält sich Schnauzencouch ausdrücklich vor.

2. Fahrtkosten werden außerhalb Innsbruck / Innsbruck Land ab einer Entfernung von 30km mit 0,60 Euro pro km zusätzlich berechnet.

3. Das Honorar ist bis spätestens zum Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde zu entrichten. Der Kunde erhält separat eine Rechnung oder kann in bar gegen Quittung bezahlen.

4. Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer Unterrichtsstunde verhindert sein, so wird der Stundensatz (bei einem Block) gutgeschrieben, wenn er die Unterrichtsstunde 2 Tage vor Unterrichtsbeginn schriftlich oder fernmündlich abgesagt hat. Sagt der Kunde die Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, so trägt der Kunde den vollen Stundensatz, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist. Wird die Unterrichtsstunde 48 Stunden vorher abgesagt, so wird von der Schnauzencouch 100 % des Stundensatzes an den Kunden gutgeschrieben. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen werden keine weiteren Termine mit dem sich im Zahlungsverzug befindenden Kunden vereinbart bis die betreffende Rechnung beglichen wurde.

5. Wir behalten uns vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.

III.

1.  Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend haftpflichtversichert und geimpft ist. Bei Welpen genügt ein altersgemäßer Impfschutz. Auf Verlangen hat der Kunde Anmeldebescheinigung, Police der Haftpflichtversicherung und Impfpass vorzuzeigen.

2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.

3. Chronische Erkrankungen sind der Schnauzencouch bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Schnauzencouch über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.

4. Ebenfalls ist die Schnauezncouch vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.

5. Die Schnauzencouch ist berechtigt, den Unterricht bei ansteckenden Krankheiten zu stornieren und bei Interesse des Kunden zu einem anderen Zeitpunkt durch zu führen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde die in Ziffer 1. geforderten Nachweise auf Anforderung der Schnauzencouch nicht vollumfänglich erbringt.

6. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen.

IV.

1. Eine Haftung seitens der Schnauzencouch für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Schnauzencouch handelt.

3. Soweit der Kunde durch die Schnauzencouch aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.

V.

Die Firma Schnauzencouch übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

VI.

Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch Schnauzencouch gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.

VII.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass mögliche Foto- oder Videoaufzeichnungen, die Schnauzencouch von Hund und Halter erstellt, auf der HP gezeigt werden dürfen.

VIII.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.

IX.

Der Kunde bestätigt, die vorliegenden AGB`s  gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 

----------------------------------------------------------------------------
Datum und Unterschrift KundIn